Förderverein

Seit 1995 gibt es den Förderverein der Friedrich-Ebert-Schule als eingetragenen Verein (e.V.). Die Satzung des Vereins finden Sie nebenan als Download. Zurzeit wird der Verein durch folgende Personen im Vorstand geführt:

Vorsitz: Susanna Härtig

Stellvertreter: Reinhard Hilpert

Kassenwartin: Stephanie Rauth

Seitdem unterstützt der Verein die IGS Friedrich-Ebert-Schule bei der Umsetzung ihrer vielfältigen Projekte. Hier einige Beispiele aus der letzten Zeit: 

  • Unterstützung der Bienen AG
  • Anschaffung diverser Spiele für die Bibliothek
  • Materialanschaffung für die Projektwoche
  • Preise für den Vorlesewettbewerb im Jahrgang 6
  • Unterstützung der Paten für die 5. Klassen
  • Finanzierung von Klassenausflügen wie z.B. in die Eisporthalle oder Trampolinhalle
  • Unterstützung von Schülerinnen und Schüler, deren Eltern die Kosten für Klassenfahrten oder Ausflüge nicht allein tragen können, in der Regel durch ein zinsloses Darlehen. In Ausnahmefällen auch mit einem Zuschuss. Förderanträge werde nur über die Lehrer an den Förderverein eingereicht.

Dies und vieles mehr ist dank der Spenden unserer Mitlieder möglich

Vielen Dank an alle, die den Förderverein aktiv unterstützen!

 

Damit wir auch weiterhin großzügig unterstützen können, brauchen wir Ihre Mithilfe.

Sie möchten Mitglied werden?

Das Antragformular und die DSVGO finden Sie im Download – einfach ausdrucken, ausfüllen und im Sekretariat abgeben.

…die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar

Bis 200€ reicht diese Seite und der Überweisungsbeleg

Mit dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes vom 29.06.2021 ist der Förderverein der Friedrich-Ebert-Schule e.V. berechtigt, entsprechende Spendenquittungen bzw. Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Das Finanzamt bestätigt uns alle drei Jahre, dass wir die folgenden gemeinnützigen Zwecke fördern:

1. Förderung der Erziehung

2. Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe

Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 A0

Nach §50 Abs 1 Einkommensteuerdurchführungsverordnung ist es damit für Sie möglich unter Einreichung Ihres Einzahlungsbelegs, und einem Ausdruck dieser Seite Mitgliedsbeiträge bis zu einer Gesamthöhe von 200 € pro Jahr von der Steuer abzusetzen.

Ab 200€ stellen wir eine Spendenbescheinigung aus

Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro stellen wir eine Spendenbescheinigung aus. Sie haben noch keine Spendenbescheinigung bekommen? Bitte kontaktieren Sie uns über foerderverein.fresch@web.de.

 

Herzliche Grüße,

Ihr Vorstand des Fördervereins